Sicherheit vs. Freiheit

Es ist allseits bekannt, dass es heutzutage Behörden und Institutionen gibt, die eine „zentrale Rolle“ bei der Überwachung des Internets spielen. Vor allem (gewisse) Geheimdienste haben „das Internet zu Lasten von Menschenrechten wie Privatsphäre, Meinungs- und Pressefreiheit in ein Werkzeug überborden­der Sicherheitsapparate verwandelt.“

Nachdem der Skandal um die NSA aufgeflogen ist, stellt sich also umso mehr die Frage, welche Chancen und Risiken die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bieten. Vielmehr hat die NSA-Affäre das Potenzial, die Gesellschaft nachhaltig zu verändern: um die Frage „Sicherheit vs. Privatsphäre“ zeichnet sich eine der grossen politischen Konfliktlinien des 21. Jahrhunderts ab.

Natürlich ist die Frage schon lange bekannt, aber „in Zeiten des Internet und sozialer Medien ist das Thema aber anders gelagert und deswegen neu.“ Neue Technologien werden einerseits begeistert genutzt, obgleich wir wissen, dass dies keine vollständig geschützten Räume sind. Andererseits verlangen wir von Politik und öffentlicher Verwaltung die bestmögliche Transparenz. Nun gibt es Argumente auf beiden Seiten, die schwer zu kombinieren sind; dies führt zu einer neuen Konfliktlinie.

Auf der einen Seite gibt es den Ruf nach mehr Sicherheit aus Angst, Opfer eines Verbrechens zu werden. Der brutale Anschlag vom 11. September hat eine weltweite Suche nach Strategien ausgelöst, wie man künftig solche Akte fanatisierten Terrors verhindern könnte. Diese Grund­stimmung hat in die Hände der Verfechter einer verschärften Sicherheitspolitik gespielt. Wer sich gegen solche Sicherheitsmassnahmen wendet, muss etwas Grundsätzlicheres dagegenhalten: die Grundrechte unserer Verfassung. Um es vorwegzunehmen, es gibt auch ein Recht auf Sicherheit. Der Staat verpflichtet sich, für die Sicherheit seiner Bürger und Bürgerinnen zu sorgen. Nur steht das Staatsziel der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung in einem Spannungsverhältnis zur Rechts­staatlichkeit. Es gibt rechtsstaatliche Garantien, die ein Doppelziel verfolgen: „den Schuldigen zu bestrafen und den Unschuldigen gegen ungerechtfertigte Massnahmen der staatlichen Gewalt zu schützen.“ Je mehr aber im Namen der inneren Sicherheit „alle“ unter Generalverdacht kommen, desto mehr „verliert die Kategorie des (konkreten) Tatverdachts ihre legitime und begrenzende Kraft.“

Wenn zwei Pole sich gegenüberstehen, wie im Falle von kollektiver Sicherheit und individueller Freiheit, muss die Frage gestellt werden, wie es um das Rangverhältnis beider Prinzipien steht. Da nicht im Sinne eines Entweder-Oder entschieden werden kann, „müssen das Bedürfnis nach kollektiver Sicherheit und das individuelle Freiheitsrecht in ein Verhältnis zueinander gebracht werden.“ Dies hat zur Folge, dass „die konzipierten Massnahmen der Terrorismusbekämpfung daraufhin zu befragen“ sind:

  1. Ob sie überhaupt geeignet sind, den fanatisierten Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen,
  2. Ob die damit verbundene Einbusse an Freiheit in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht, und
  3. Ob die beabsichtigten Massnahmen möglicherweise mit nicht wünschenswerten Nebenfolgen verknüpft sind.

Dies ist umso wichtiger zu berücksichtigen, wenn man an die „unerwünschten Nebenfolgen einer übereifrigen Politik der inneren Sicherheit“ denkt. Der Respekt der Freiheitsrechte ist ganz wichtig für „den Humos, auf dem der demokratische Prozess gedeiht.“ Dies bedeutet, dass dort wo ein Klima der Überwachung und Bespitzelung herrscht, kein freier und offener demokratischer Prozess stattfinden kann.

Die Frage, wie die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts gehalten werden kann, muss zwar gestellt werden, aber anders, weil Sicherheit und Freiheit sich gegenseitig bedingen. „Es gibt keine Sicherheit ohne Privatsphäre. Unsere freien Gesellschaften bauen auf demokratischen Grundwerten auf. Demokratie wiederum setzt Meinungs­freiheit voraus, und Meinungsfreiheit und autonomes politisches Denken sind ohne Privatsphäre unmöglich. Ein Grossangriff auf unsere Privatsphäre ist folglich eine Bedrohung für den Eckpfeiler aller Demokratien.“

Freiheit muss also in diesem Falle mit Privatsphäre gleichgesetzt werden, weil diese untrennbar mit der Idee der Freiheit verbunden ist. „Die Privatsphäre ist ein ureigenes Menschenrecht und Grund­bedingung eines würdigen und respektvollen Lebens, wie auch ein grundlegendes menschliches Bedürfnis.“ Die Frage stellt sich nun aber, ob die Debatte nicht fälschlicherweise unter dem Begriffspaar „Sicherheit gegen Datenschutz“ geführt wird, anstatt sich zu überlegen, ob die wahre Entscheidung nicht eher zwischen „Freiheit und Kontrolle“ des Internets stattfindet.

Hinterlasse einen Kommentar